Offensichtlicher Preisfehler
Broker & RegulierungEin Kurs erkennbar neben dem Markt und die Klausel, die Geschäfte darauf aufhebt: wer entscheidet und was den Streit klärt.
Ein offensichtlicher Preisfehler ist ein Kurs, der erkennbar neben dem Markt liegt und nicht bloß ungünstig ist; die Klausel im Anschluss an die Definition gibt dem Unternehmen das Recht, die darauf ausgeführten Geschäfte aufzuheben oder anzupassen. Es gibt sie, weil ein Kursstrom einen veralteten oder beschädigten Kurs veröffentlichen kann und ein Vertrag, der jeden solchen Kurs für bindend erklärt, die Fehlerbehandlung des Unternehmens in dessen Zahlungsfähigkeit verlegen würde.
Lesenswert ist die Klausel vor dem Ernstfall, weil sie in der Praxis in eine Richtung wirkt: Das Unternehmen entscheidet zunächst selbst, ob ein Fehler offensichtlich war, und geprüft werden vor allem die Geschäfte, die etwas eingebracht haben. Die Bedingungen nennen üblicherweise, wer entscheidet, ob diese Entscheidung als endgültig bezeichnet wird und ob das Geschäft zu dem als richtig angesehenen Kurs neu geschrieben oder storniert wird. Wer die Entscheidung bestreitet, streitet darüber, wie der Markt in einem Augenblick aussah, und das klären Ausführungsaufzeichnungen und unabhängige Kursdaten, nicht ein Bildschirmfoto.
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