Ausübungsart (europäisch und amerikanisch)
HandelsmechanikOb eine Option nur am Verfalltag (europäisch) oder jederzeit davor (amerikanisch) ausübbar ist — Vertragsbedingung, keine Geografie.
Die Ausübungsart ist die Vertragsbedingung einer Option, die sagt, wann sie ausgeübt werden darf. Eine Option europäischer Art ist nur am Verfalltag ausübbar; eine amerikanischer Art jederzeit bis dahin. Die Bezeichnungen sind Konventionen ohne geografische Bedeutung — beide Arten lassen sich überall auf jedes Währungspaar schreiben — und die Art ist eine Eigenschaft des Vertrags, nicht des Marktes, auf den er sich bezieht.
Der Unterschied zählt auf beiden Seiten des Geschäfts. Er verändert, was der Inhaber tun kann, denn eine amerikanische Option lässt sich vor Verfall in eine Position wandeln, was sie gegenüber einer sonst identischen europäischen wertvoller machen kann. Und er verändert, worauf der Verkäufer vorbereitet sein muss, weil die Verpflichtung jederzeit eintreten kann und nicht an einem einzigen bekannten Termin. Außerbörsliche Devisenoptionen sind üblicherweise europäischer Art, börsliche Kontrakte unterscheiden sich; die einzige verlässliche Aussage über einen konkreten Kontrakt steht daher in seinen eigenen Bedingungen oder in der veröffentlichten Spezifikation der Börse. Die Ausübungsart steht zudem neben Verfallszeit und Valutatag, die eigene Bedingungen sind und regelmäßig mit ihr verwechselt werden.