Freistellungsklausel
Broker & RegulierungDie Klausel in Gegenrichtung: was der Kunde dem Unternehmen erstattet und warum das kein Handelsverlust ist.
Eine Freistellungsklausel läuft in die Gegenrichtung der meist davorstehenden Haftungsbeschränkung: Statt zu begrenzen, was das Unternehmen dem Kunden zahlt, legt sie fest, was der Kunde dem Unternehmen erstattet. Der Umfang erfasst üblicherweise Ansprüche, Verluste, Steuern, Abgaben und Durchsetzungskosten, die dem Unternehmen im Zusammenhang mit dem Konto entstehen, und reicht häufig bis zu Rechtskosten, mitunter in voller Höhe statt in dem gekürzten Umfang, den ein Gericht zusprechen würde.
Sie gehört deshalb in dieselbe Lektüre wie die Margin-Klauseln, weil sie einer der Wege ist, auf denen ein Kunde mehr schulden kann, als das Konto hält. Trägt ein Privatkonto einen Schutz vor negativem Saldo, ist dieser Schutz über Handelsverluste definiert; eine Freistellung ist kein Handelsverlust, beide decken sich also nicht zwangsläufig. Prüfenswert ist, ob die Freistellung auf Fälle eigener Pflichtverletzung oder Fahrlässigkeit des Kunden beschränkt ist oder so gefasst wurde, dass sie alles mit dem Konto Verbundene erfasst — der Unterschied zwischen einer maßvollen und einer offenen Klausel.
Verwandte Begriffe
Mehr in Broker & Regulierung
A-Book- / B-Book-ModellKontosperreKontoschließungVermittlungsmodell gegen EigenhandelsmodellAlternative Streitbeilegung (ADR)AML (Geldwäscheprävention)AngemessenheitsprüfungAustralian Securities and Investments Commission (ASIC)Abtretung und VertragsübernahmeAsymmetrische SlippageBaFinWirtschaftlich Berechtigter