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Wirtschaftlich Berechtigter

Broker & Regulierung

Die Person, der ein Konto letztlich gehört oder die es kontrolliert, und warum sie vor der Eröffnung feststehen muss.

Ein wirtschaftlich Berechtigter ist die natürliche Person, der ein Konto letztlich gehört oder die es kontrolliert — im Unterschied zu der Person, die darauf benannt ist. Bei einem Konto auf den eigenen Namen sind beide meist dieselbe Person, und der Begriff beginnt erst zu arbeiten, wenn sie es nicht sind: ein Firmenkonto, ein über eine Treuhand oder eine Personengesellschaft geführtes Konto, oder ein Einzelkonto, das tatsächlich jemand anderes lenkt. Das Unternehmen fragt danach, weil die Pflichten zur Geldwäscheprävention an der Person hinter der Konstruktion hängen und nicht am Namen im Formular; die Prüfungen laufen also über diese Person und das Konto kann bis zu deren Abschluss nicht eröffnet werden. Daraus folgt zweierlei für alle, die etwas anderes als ein schlichtes Privatkonto eröffnen. Die verlangten Unterlagen reichen über die Gesellschaft hinaus bis in die Eigentümerkette, was länger dauert als ein Ausweis. Und ein Konto, dessen benannter Inhaber nicht die tatsächlich lenkende Person ist, ist eine Falschangabe und keine Formalie, denn die Erklärung bei der Eröffnung zählt zu den Angaben, die der Vertrag als Zusicherung behandelt.

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