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Verwahrstelle für Kundengelder

Broker & Regulierung

Trennung sagt, dass Kundengeld getrennt liegt — nicht wo. Wer es verwahrt, entscheidet, welche Sicherung bei dessen Ausfall greift.

Die Verwahrstelle für Kundengelder ist das Institut, das das Kundengeld tatsächlich hält. Die Trennung stellt fest, dass dieses Geld vom eigenen des Brokers getrennt ist — nicht aber, wo und bei wem es liegt: In der Praxis können Einlagen bei einem Kreditinstitut, bei einem E-Geld- oder Zahlungsinstitut oder verteilt auf mehrere davon in verschiedenen Ländern liegen, und die Konstruktion wird im Kundenvertrag offengelegt, nicht auf den Marketingseiten. Der Unterschied zählt, wenn etwas schiefgeht. Einlagensicherungen schützen Einleger von Banken und nicht Kunden von Zahlungsinstituten; wo das Geld liegt, entscheidet also darüber, ob der Ausfall des verwahrenden Instituts überhaupt gedeckt ist — eine andere Frage als die, ob der Ausfall des Brokers selbst von einer Anlegerentschädigung gedeckt ist. Die Rechtsordnung des verwahrenden Instituts bestimmt, welches Insolvenzrecht gilt und wie rasch Gelder zurückfließen können. Zu fragen lohnt: welche Institute Kundengeld halten, in welchen Ländern, und ob Salden gepoolt oder je Kunde geführt werden.

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