Eigenkapitalanforderung des Brokers
Broker & RegulierungDas Mindesteigenkapital eines lizenzierten Brokers. Es fängt Verluste im Eigenbuch ab, bevor Kundengeld betroffen ist, und steht im Abschluss.
Die Eigenkapitalanforderung ist das Mindestmaß an eigenen Mitteln, das ein lizenzierter Broker vorhalten muss — von der Aufsicht festgelegt und am tatsächlich getragenen Risiko bemessen. Ein Haus, das auf eigene Rechnung handelt, trägt eine deutlich höhere Anforderung als eines, das Aufträge nur weiterleitet, und die Quote ist der Aufsicht regelmäßig zu melden, nicht einmalig bei der Zulassung zu berechnen.
Für den Kunden ist das eine Solvenzreserve und kein Servicemerkmal: Eigene Mittel fangen einen schlechten Tag im Eigenbuch des Hauses ab, bevor Kundengeld überhaupt in Frage kommt. Die im Handelsregister hinterlegten geprüften Abschlüsse zeigen die Zahl, und sie gehört zu den wenigen wirklich vergleichbaren Größen zwischen Brokern. Wer knapp über dem Minimum liegt und zugleich sehr hohe Hebel bewirbt, beschreibt zwei Risikoneigungen gleichzeitig.