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Broker-Insolvenz

Broker & Regulierung

Scheitert ein Broker, wird getrenntes Geld gepoolt und ein Fehlbetrag geteilt. Was danach kommt, hängt allein an der lizenzierten Gesellschaft.

Die Broker-Insolvenz ist der Fall, für dessen Bewältigung sämtliche Kundengeldregeln überhaupt existieren: Das Haus scheitert, ein Insolvenzverwalter wird bestellt, der Handel steht still. Getrennt verwahrte Gelder werden gepoolt und vorrangig vor den einfachen Gläubigern an die Kunden ausgekehrt — Poolen heißt aber auch, dass ein Fehlbetrag anteilig geteilt wird und nicht den trifft, der zuletzt abgehoben hat. Was dann folgt, hängt an der Gesellschaft. Unter einem Tier-1-Regime veröffentlicht der Verwalter ein Anmeldeverfahren, die Entschädigungseinrichtung füllt den Fehlbetrag bis zur gesetzlichen Grenze auf, offene Positionen werden zu dokumentierten Kursen geschlossen. Unter einer Offshore-Lizenz gibt es womöglich weder Einrichtung noch finanzierten Verwalter noch einen praktikablen Weg für einen ausländischen Kunden. Die Geschichte gescheiterter FX-Broker ist vor allem eine Chronik der Wartezeiten.

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