Warnliste der Aufsicht
Broker & RegulierungDie von der Aufsicht veröffentlichte Liste von Firmen ohne Erlaubnis — das negative Gegenstück zum Register, samt seiner Grenzen.
Neben dem Register zugelassener Unternehmen veröffentlichen Aufsichtsbehörden eine Warnliste: Firmen, die beobachtet wurden, wie sie ohne Erlaubnis regulierte Dienste anbieten, Rechtsträger, die lizenzierte Unternehmen nachahmen, und Websites, nach denen bei der Aufsicht oft genug gefragt wurde, um sie zu nennen. Sie ist das negative Gegenstück zum Register, und ihre Prüfung dauert etwa so lange wie die Registerabfrage.
Nutzen Sie sie mit Blick auf ihre Grenzen. Ein Name, der auf keiner Warnliste steht, ist damit nicht freigegeben — die Listen hinken hinterher, und eine neue Domain erscheint monatelang auf keiner. Listen sind national, eine in einem Land markierte Firma kann in einem anderen unbehelligt sein; deshalb lohnt eine zweite Suche in den internationalen Listen, die nationale Warnungen bündeln. Und eine Warnung hängt an einem Namen und einer Domain, beide billig zu wechseln: Ein markierter Betrieb taucht typischerweise unter neuer Marke wieder auf. Suchen Sie Firmenname, Handelsname und Domain getrennt, und behandeln Sie jeden Treffer als endgültig statt als etwas, das sich wegerklären lässt.