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Mitteilung und Zugangsfiktion

Broker & Regulierung

Wie ein Unternehmen benachrichtigen darf und wann eine Nachricht als zugegangen gilt — die Klausel, die Fristen auslöst.

Eine Mitteilungsklausel regelt, wie Unternehmen und Kunde förmlich kommunizieren dürfen, und die daneben stehende Zugangsfiktion entscheidet, wann eine Mitteilung als zugegangen gilt. Beides ist meist ein kurzer Absatz, und der zweite Teil ist der wirksame: Üblich ist, dass eine E-Mail mit dem Versand als zugegangen gilt, eine im Kundenportal eingestellte Nachricht mit dem Einstellen und eine auf der Website veröffentlichte Mitteilung mit der Veröffentlichung. Damit laufen Fristen an, ohne dass jemand etwas gelesen hat. Eine Änderung der Bedingungen, die Übertragung des Kontos auf eine andere Gesellschaft, eine Aufforderung zur Vorlage von Unterlagen oder eine Warnung vor der Schließung können ab einer Mitteilung wirken, die als zugegangen galt, während die hinterlegte Adresse ungenutzt war. Die Klausel liest man mit den praktischen Fragen: welche Adresse oder welchen Kanal das Unternehmen nutzen darf, ob ein Adresswechsel in bestimmter Form anzuzeigen ist und wie lange eine Widerspruchsfrist läuft — denn sie zählt ab dem fingierten Zugang, nicht ab dem Öffnen.

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