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Vollrechtsübertragung als Sicherheit (TTCA)

Broker & Regulierung

Übertragung des Sicherheiteneigentums auf die Firma: für Privatkunden verboten und einer der Schutzmechanismen, die bei der Umstufung entfallen.

Eine Vollrechtsübertragung als Sicherheit ist eine Vereinbarung, bei der ein Kunde das volle Eigentum an Geld oder Vermögenswerten als Sicherheit auf ein Unternehmen überträgt, statt dass dieses sie für ihn verwahrt. Der Unterschied entscheidet darüber, was bei einem Ausfall des Unternehmens geschieht: Als Kundengeld gehaltene Beträge liegen auf getrennten Konten und werden vor den allgemeinen Gläubigern zurückgegeben, während unter einer TTCA übertragenes Geld rechtlich zum Eigentum des Unternehmens geworden ist — dem Kunden bleibt eine vertragliche Forderung, die mit allen anderen Verbindlichkeiten gleichrangig ist. Im MiFID-Rahmen und seinem britischen Pendant dürfen Firmen solche Vereinbarungen mit Privatkunden überhaupt nicht schließen. Mit professionellen Kunden sind sie zulässig, sofern das Unternehmen die Angemessenheit prüft und die Bedeutung offenlegt. Damit gehört sie zu den konkreten Dingen, die ein Privatanleger bei der Umstufung zum professionellen Kunden zurückgibt, und es lohnt sich, den Kundenvertrag gezielt nach dieser Klausel zu durchsuchen — der Schutz verschwindet über eine Formulierung und nicht über etwas, das in der Plattform sichtbar wäre.

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